Mangelnder Brandschutz rechtfertigt Verbot der Übernachtung in Wochenendhaus
Ist ein effektiver Brandschutz aufgrund mangelhafter Zuwege nicht gewährleistet, kann die Baubehörde den Eigentümern das Übernachten in dem Objekt untersagen.
Diese Erfahrung mussten die Eigentümer eines Wochenendhauses machen, die das Gebäude seit rund 20 Jahren als Erstwohnsitz nutzten. Nach einem Brand in dem mit Wochenendhäusern bebauten Gebiet untersagte die Kreisverwaltung den Eigentümern der Häuser die weitere Übernachtung in dem Objekt, da aufgrund der schlechten Zuwege ein effektiver Brandschutz nicht gewährleistet sei. Menschenleben seien gefährdet, weshalb die Bewohner ihren Erstwohnsitz bis zu einer Verbesserung des Brandschutzes verlegen müssten. Der hiergegen gerichteten Klage war kein Erfolg beschieden.
Zum einen ist die Nutzung der betroffenen Wochenendhäuser als Hauptwohnsitz schon aus formellen Gründen rechtswidrig, da diese seinerzeit nur als Wochenendhäuser genehmigt wurden und die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung als Hauptwohnsitz schon am Landschafts- und Naturschutz scheitert. Zum anderen besteht vor den im Zusammenhang mit dem Brand gemachten Erfahrungen für die Bewohner auch kein Anspruch auf Fortsetzung der offensichtlich und ihnen auch bewussten widerrechtlichen Nutzung der Wochenendhäuser als Hauptwohnsitz, weshalb die Aufforderung zur Verlegung ebenfalls rechtmäßig war.
Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W, Urteil VG NW 4 L 1092 12 NW vom 14.01.2013