Versicherungsschutz auch bei Freizeitkickern

Sportverletzungen in der Freizeit führen zu Ansprüchen gegen eine private Unfallversicherung.

Wer sich in seiner Freizeit bei Sportaktivitäten eine Verletzung zuzieht, hat möglicherweise auch dafür einen Anspruch gegen seine private Unfallversicherung. Zu diesem Ergebnis kommen die Richter am Oberlandesgericht Hamm, die in einem sportbedingten Ereignis einen versicherten Unfall sehen. Der Kläger war bei einem Fußballspiel auf dem Bolzplatz umgeknickt und hatte sich eine langwierige Fußverletzung zugezogen, wofür ihm das Gericht einen Invaliditätsanspruch gegen seine Unfallversicherung zusprach.

 
[mmk]