Strafrecht Erfurt
STRAFVERTEIDIGUNG IST KAMPF!
Polizei – dein Freund und Helfer?
Jedenfalls nicht immer…!
Als Ermittlungsbehörden verfolgen Staatsanwaltschaft und Polizei oftmals nur ein einziges Ziel: so viele Beweise wie möglich gegen Sie zu sammeln. Hoffen Sie nicht auf Verständnis, lassen Sie sich nicht von der vermeintlichen Freundlichkeit oder von aufgesetzter Hilfsbereitschaft der Beamten täuschen. Das alles ist häufig bewusst eingesetzte Taktik. Wenn Sie Verdächtiger oder Beschuldigter sind, arbeitet die Polizei nicht immer für, sondern auch gegen Sie!
„Alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden“
Jedem ist dieser Satz aus unzähligen amerikanischen Kriminalfilmen im Gedächtnis. Doch wer befolgt diese Belehrung? Niemand! Den Ermittlungsbehörden etwas zu sagen, sich zur Sache einzulassen, bevor man mit dem (künftigen) Verteidiger gesprochen hat, ist fast immer ein Fehler, der nicht wieder behoben werden kann. Eine Einlassung soll unbedingt erst erfolgen, nachdem sich der Verteidiger durch Akteneinsicht Kenntnis von der Beweislage und den Vorwürfen im einzelnen verschafft und in Zusammenarbeit mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie ausgearbeitet hat.
Schweigen ist Ihr gutes Recht, machen Sie davon Gebrauch!
Wie sagte bereits der Altmeister der Strafverteidigung?
„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.“
(Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 7. Auflage, 2005, S. 6, RZ 1)
WIR NEHMEN DIESEN KAMPF FÜR SIE AUF!
Ansprechpartner für Strafrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:
Rechtsanwalt Stephan Rochlitz Fachanwalt für Strafrecht |