Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre, eine Verkürzung um 6 Monate ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch möglich. Die Ausbildung beginnt am 01.08. eines Jahres.

Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG ist möglich, wenn die Leistungen des/der Auszubildenden dies rechtfertigen.

Zuständig für die Aufsicht über die Berufsausbildung ist in Thüringen die Rechtsanwaltskammer Thüringen. Unter nachfolgendem Link finden Sie weiterführendes Informationsmaterial zum Beruf:

Rechtsanwaltskammer Thüringen