Der Betrieb einer Biogasanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Wohngebäude verstößt unter Umständen gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz und gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot.
Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 27.01.2011
Die Errichtung einer Amateurfunkantenne ist in einem reinen Wohngebiet unzulässig, wenn sie mit der konkreten Eigenart des Wohngebietes nicht in Einklang zu bringen ist.
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 16.09.2011
Wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages dem Mieter auferlegt, die Wohnung in einer bestimmten Farbe zu streichen (Weiß), so liegt trotz Fehlens einer unzulässigen Anfangs- und Endrenovierungsklausel eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2011
Besteht in einer Altbauwohnung aufgrund des nachträglichen Einbaus hochdichter Fenster ein erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf, um Schimmelbildung zu vermeiden, so stellt dies keinen Mangel der Wohnung dar.
Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 09.06.2010
Die Ehefrau haftet bei einer Wohnungsverweisung des Ehemanns nicht für Schäden, die der Ehemann vorsätzlich an der Haustür verursacht, um sich gewaltsam Zutritt zu der gemeinsam bewohnten Ehewohnung zu verschaffen.
Landgericht Würzburg, Urteil vom 25.11.2010
Ist nach einer wirksamen Kündigung die Tauglichkeit des Mietobjekts zum vertragsmäßigen Gebrauch aufgrund der Durchführung von Malerarbeiten vollständig ausgeschlossen, so ist der Mietzins gegebenenfalls ,,auf Null' gemindert, auch wenn der Mieter schon vorzeitig aus den Räumen ausgezogen ist.
Kammergericht Berlin , Urteil vom 10.03.2011
Kann der Mieter die Ablesewerte der Betriebskostenabrechnung selbst kontrollieren, muss er im Streitfall konkret vortragen, welche Werte fehlerhaft sind und darf sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken.
Landgericht Berlin, Urteil vom 12.11.2010
Eine Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache liegt in der Regel auch vor, wenn ein schlichter Wandheizkörper gegen einen Handtuchheizkörper ausgetauscht wird.
Landgericht Berlin, Urteil vom 22.03.2011
Beim Auszug muss die Wohnung lediglich in dezenten Farben gestrichen sein.
Bei der Berechnung der Zahlungsschonfrist für die Miete zählen nur Bankarbeitstage.