31.03.2014

Unbefugtes Entsperren von Mobiltelefonen mit SIM-Lock ist strafbar

Das Amtsgericht Nürtingen hat in einem Urteil vom 20.09.2010 festgestellt, dass das unbefugte Entsperren der SIM-Karte mittels eines so genannten „Flashers“ strafbar als Datenveränderung nach § 303 a StGB und als Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß §§ 269, 267 StGB.

Ein solches Entsperren von Handys mit SIM-Lock findet immer größere Verbreitung, von daher ist die Einschätzung des Amtsgerichtes Nürtingen von erheblicher Bedeutung für die diejenigen, die sich darauf spezialisiert haben, SIM-Karten zu entsperren um Mobiltelefone auch mit fremden SIM-Karten zu benutzen.