Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.02.2014 zum Aktenzeichen VI ZR 144/13 entschieden, dass ein Match-Betreiber eines Elektroenergieversorgungsnetzes für Überspannungsschäden an Elektrogeräten verschuldensunabhängig haftet.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.122012 zum Az.: VIII ZR 96/12 sind Onlineverkäufer trotz Verwendung der Formulierung „ohne Gewähr" in der Artikelbeschreibung dafür verantwortlich, dass ihr Angebot hält, was es verspricht.
Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.01.2013 zum Az.: III ZR 98/12 entschied, hat ein Kunde eines Telekommunikationsunternehmens bei Ausfall des Internetanschlusses, welcher auf Verschulden des Anbieters beruht, einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz.
Wie der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung vom 25.01.2012 Az.:VIII ZR 95/11 entschied, ist die Angabe eines Postfaches als Widerrufsadresse im Fernabsatz eine den Anforderungen genügende Adressangabe.
Dies entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 21.07.2011 zum Aktenzeichen: 38 O 350/10.
13.03.2014
Unwirksamkeit eines Internetformulars zum Gewährleistungsausschluss bei Gebrauchtwagenverkauf
Das OLG Oldenburg hat am 27.05.2011[nbsp]Az.: 6 U 14/11 entschieden, dass ein Gewährleistungsausschluss bei einem privaten Autoverkauf, der keine Einschränkungen für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie hinsichtlich Körperschäden enthält, unwirksam ist.
Der BGH entschied, mit Urteil vom 13.07.2011, Az.: VIII ZR 215/10, dass der Verkauf eines Gebrauchtwagens durch eine GmbH an einen Verbraucher grundsätzlich auch dann den Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) unterliegt, wenn es sich hierbei um ein für die GmbH "branchenfremdes" Nebengeschäft handelt.
Der BGH hatte mit Urteil vom 15.06.2011, Az.: VIII ZR 139/09 über die Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf zu entscheiden.
Der BGH hatte mit Urteil vom 11.05.2011, Az.: VIII ZR 289/09 zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos vertraglich für Erklärungen haftet, die ein Dritter unter unbefugter Verwendung dieses Mitgliedskontos abgegeben hat.
In der vom Amtsgericht Lahr mit Urteil vom 10.12.2010 zum Az.: 5 C 121/10 getroffenen Entscheidung wurde festgestellt, dass beim Fehlen anderweitiger vertraglicher Regelungen der Anbieter eines Telefon- und Internetanschlusses im Falle das nach Umzug eines Kunden die technischen Voraussetzungen für die Weiternutzung für die Fortsetzung des bisherigen Vertrages möglich ist, dies dem Kunden anzubieten hat, wenn der Kunde für die Anschlussänderung eine angemessene Entschädigung leistet.
Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.11.2010, Aktenzeichen: III ZR 57/10, entschied, kann der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsun-ternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen, wenn er an einen anderen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
Der BGH entschied mit Urteil vom 31.03.2010 zum Az.: I ZR 34/08, dass ein Verkäufer unlauter iSd §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf eBay Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.
Das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 26.03.2009 zum Az.: 172 C 1190/09, dass ein verständiger Besucher eines Kaufhauses mit Glastüren im Eingangsbereich rechnen muss und nicht darauf vertrauen darf, dass er den Eingang ungehindert passieren kann. Es wies die Klage auf Schmerzensgeldzahlung der Klägerin ab, die beim Betreten des Kaufhauses mit dem Kopf an die Eingangstür gestoßen war und sich eine Gehirnerschütterung zugezogen hatte.
Wie der Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 07.07.2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 268/07 entschied, darf ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mehr mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch gemacht hat.
Bei der Beförderung von Reisegepäck haften Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union für dessen Verlust gem. Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 i. V. m. Artikel 22 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens nur bis zu einem Höchstbetrag von umgerechnet 1.134,71 €. Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.05.2010 zum Aktenzeichen C 63/09 entschied der Europäische Gerichtshof, dass es sich hierbei um einen absoluten Höchstbetrag handelt, der sowohl materielle als auch immaterielle Schäden umfasst.
Mit Urteil vom 14.04.2010 zum Aktenzeichen C 511/08 entschied der Europäische Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens, dass die Europäische Verbraucherschutzrichtlinie vom 20.05.1997, Richtlinie 97/7/EG, dahingehend auszulegen sei, dass, im Falle der wirksamen Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechtes im Rahmen von Fernabsatzgeschäften, der Verkäufer in jedem Falle die Kosten des Hinversandes (Versandt der Ware zum Kunden) zu tragen hat.
Wer sich zum Training in ein professionelles Fitnessstudio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen hohe Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden für Schäden. Das verdeutlicht eine Entscheidung des Landgerichtes Coburg vom 03.02.2009 zum Aktenzeichen 23 O 249/06, in dem es den Betreiber eines Sportstudios zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an einen seiner Kunden verurteilte. Dieser hatte sich erheblich verletzt, als ein Stahlseil riss und er von einer Metallstange am Kopf getroffen wurde. Bei ausreichender Kontrolle hätte der Studiobetreiber erkennen können, dass das Seil schadhaft war, so die Richter.
Wird ein Flug innerhalb der Europäischen Union gestrichen, können Fluggäste ihre Klage auf pauschalen Ausgleich beim Gericht des Abflugortes oder des Ankunftsortes erheben. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 09.07.2009 zum Aktenzeichen C-204/08 ist für die Wahl des zuständigen Gerichts weder der Ort des Geschäftssitzes der Gesellschaft, die den Flug durchgeführt hat, noch der Ort, an dem der Vertrag über die Beförderung im Luftverkehr geschlossen wurde ausschlaggebend.
Der Verkäufer kann beim Verbrauchsgüterkauf vom Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelfreie Ware entgegen dem Wortlaut von §§ 439 Abs. IV, 346 Abs. I, Abs. II Nr. 1 BGB keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen. Denn eine solche Verpflichtung wäre nicht mit Art. 3 der Europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG vereinbart. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.11.2008 zum Az.: VIII ZR 200/05.
Turbulenzen auf dem Rückflug von einer ansonsten mangelfreien Reise können einen Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises auslösen. Ob dies der Fall ist oder der Minderungsanspruch nur einen Teil des Reisepreises beinhaltet, hängt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15.07.2008 zum Az.: X ZR 93/07 von der Schwere des Ereignisses ab, das zu dem Mangel geführt hat.
Das Landgericht Koblenz gab einer Verbraucherin Recht, die eine schriftliche Mitteilung über einen vermeintlichen Gewinn in Höhe von 1.500,00 € erhalten hatte und von dem angegebenen Absender die Auszahlung des Gewinns verlangt hatte. Zunächst hatte das Amtsgericht Lahnstein der Klage mit Urteil vom 14.01.2008 stattgegeben, worauf das Landgericht Koblenz dieses Urteil auf die Berufung des Beklagten hin mit Beschluss vom 29.04.2008 zum Az.: 12 S 30/08 bestätigte und die Berufung zurückwies.
Nach Urteil des Amtsgerichts München vom 14.02.2008 zum Az.: 264 C 32516/07 wird ein Käufer durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht unangemessen benachteiligt, wenn er bei einer Stornierung des Kaufvertrages 25 % des Kaufpreises zahlen muss.
Wie das Amtsgericht Berlin-Mitte in seinem Urteil vom 28.07.2008 zum Az.: 12 C 52/08 entschied, müssen die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht für das von diesem, ohne ihre Zustimmung abgeschlossene Klingeltonabonnement mit dem Klingeltonverkäufer Jamba zahlen. Dies auch, wenn der eigentliche Mobilfunkvertrag auf den Namen eines der Elternteile lautet.
Das Landgericht Coburg entschied mit Urteil vom 25.08.2010 zum Aktenzeichen 13 O 637/08, dass es einen erheblichen Mangel darstelle, wenn sich in einem Neuwagen während der Fahrt der elektrische Sitz plötzlich selbständig verstellt. Sie gaben soweit der Klage eines Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises statt.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.04.2011 zum Az.: VIII ZR 220/10 darüber zu entscheiden, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die Nacherfüllung zur Mangelbeseitigung vornehmen muss.
Der Käufer eines Kraftfahrzeuges, der für einen Teil des Kaufpreises einen Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben hat, kann nach Auffassung des BGH bei Rückgängigmachung des Vertrages nicht den für seinen Altwagen angerechneten Geldbetrag, sondern nur den in Zahlung gegebenen Altwagen selbst zurück verlangen.
Der Bundesgerichtshof hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 12.03.2008 zum Az.: VIII ZR 253/05 seine Rechtssprechung zur Sachmängelhaftung eines Gebrauchtfahrzeuges fortentwickelt. Hiernach haftet der Verkäufer von Gebrauchtwagen grundsätzlich auch für die Qualität von Unfallwagen. Danach gilt ein Gebrauchtwagen auch dann als mangelhaft, wenn er bei einem früheren Unfall nur einen Blechschaden davon getragen hat.