04.04.2016
Männer dürfen im Stehen pinkeln!
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Würzburg vom 19.02.2014, Az.: 13 C 2751/13 muss der Vermieter einem Mieter die Kosten für die Beseitigung eines Wespennestes durch die Feuerwehr erstatten, wenn hiervon eine konkrete Gefahr für den Mieter ausging. Dies auch, wenn zuvor keine Mitteilung an den Vermieter erfolgte.
Wie das Amtsgericht Köln mit Urteil vom 17.06.2014 zum Az.: 147 C 68/14 entschied, muss ein Vermieter einer Villa für Hochzeitsfeiern diese auch an ein gleichgeschlechtliches Paar vermieten.
Wie das Landgericht Ansbach mit Urteil vom 11.08.2014, Az.: 1 S 228/14 entschied, steht Mietern einer Altbauwohnung wegen eines feuchten Kellers kein Recht zur Mietminderung zur Seite.
Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Senat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 09.07.2014 zum Az.: VIII ZR 376/13 entschieden, dass bei einem so genannten Mischmietverhältnis, in welchem der Mieter sowohl Gewerbe- als auch Wohnräume von einem Vermieter angemietet hat, wie häufig, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist, welches Mietrecht auf die Verträge anzuwenden ist.
12.08.2014
Vorlage einer „frei erfundenen“ Vorvermieterbescheinigung rechtfertigt fristlose Kündigung
Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.04.2014 zum Az.: VIII ZR 107/13 entschied, ist der Vermieter berechtigt, ein Wohnraummietverhältnis fristlos außerordentlich zu beenden, wenn er feststellt, dass der Mieter ihm eine „frei erfundene“ Vorvermieterbescheinigung vorgelegt hat.
08.07.2014
Schlüsselverlust II.
Das Landgericht Freiburg entschied mit Urteil vom 09.04.2013 zum Aktenzeichen 7[nbsp]C[nbsp]234/12, dass der Vermieter im Falle der Nichtrückgabe von Schlüsseln zu einer Schließanlage durch den Mieter keinen Schadenersatz, gestützt auf eine fiktive Abrechnung, geltend machen kann.
08.07.2014
Schlüsselverlust I.
Wie das Landgericht Heidelberg mit Urteil vom 24.06.2013 zum Aktenzeichen 5 S 52/12 (nicht rechtskräftig, Revision zum BGH, Az.: VIII ZR 205/13) entschied, kann der Vermieter vom Mieter, der bei Verlust oder sonstiger Nichtabgabe eines ihm überlassenen Schlüssels sich hinsichtlich seines Verschuldens nicht entlasten kann, Schadenersatz verlangen.
Wie das Landgericht Darmstadt in seinem Urteil vom 06.09.2013, Az.: 6 S 17/13 feststellte, kann es einen Mangel im Rahmen eines Mietverhältnisses darstellen, wenn der in der Mietsache eingebrachte Teppich Wellen schlägt.
08.07.2014
Schlüsselverlust – III. und Letzte
Wie nunmehr mit Urteil vom 05.03.2014 letztinstanzlich der Bundesgerichtshof zum Az.: VIII ZR 205/13 entschied, hat der Vermieter gegen einen Mieter, welcher bei Rückgabe der Mietsache nicht in der Lage ist, sämtliche Schlüssel, welche zu einem Schließsystem im vermieteten Objekt gehören, dem Vermieter zurückzugeben, Schadenersatz für den Austausch des Schließsystems nur dann zu leisten hat, wenn das Schließsystem tatsächlich ausgetauscht wird[nbsp] [nbsp][nbsp]
Der Bundesgerichtshof hatte sich im Urteil vom 08.01.2014, Az.: VIII ZR 210/13 mit der Frage zu beschäftigen, wie weit die vom Vermieter erteilte Berechtigung zur Untervermietung reicht.
Häufig besteht zwischen Mieter und Vermieter Streit hinsichtlich der Größe der dem Mieter überlassenen Wohnung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ab einer Größenabweichung von mehr als 10 % von einem unbehebbaren Mangel auszugehen.
Immer wieder sind die Betriebskosten Streitgegenstand zwischen Vermietern und Mietern. Dies insbesondere wenn der Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung Eigenleistungen zur Abrechnung bringt. Dies war auch im nunmehr vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.11.2012 zum Az.: VIII ZR 41/12 entschiedenen Fall so. Der Vermieter hatte die Positionen „Gartenpflege“ und „Hausmeister“ durch eigenes Personal erbracht. Er hatte hierfür in die Abrechnung die Nettokosten eines von ihm eingeholten Angebotes eines Drittunternehmens eingestellt. Dieser Berechnung widersprach der Mieter und zahlte nur einen anteiligen Betrag.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.02.2014 zum Aktenzeichen VI ZR 144/13 entschieden, dass ein Match-Betreiber eines Elektroenergieversorgungsnetzes für Überspannungsschäden an Elektrogeräten verschuldensunabhängig haftet.
Der BGH hat mit Beschluss vom 29.09.2004, Az.: XII ZR 148/02 entschieden, dass auch im gewerblichen Mietrecht bei einem Eigentumswechsel der Liegenschaft die bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs abgelaufenen Abrechnungsperioden vom bisherigen Eigentümer und Vermieter erstellt werden müssen, der neue Eigentümer und Vermieter ist hierfür nicht einstandspflichtig.
Der Vermieter einer Wohnung kann bei vereinbarter Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliche Einwohnermelderegister zurückgreifen, um die Belegung des Hauses zu ermitteln. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23.01.2008, Az.: VIII ZR 82/07, entschieden.
Wer als Mieter einer Wohnung eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigt, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist und ohne dass die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist, hat keinen Anspruch auf Ersatz der ihm für die Mangelbeseitigung entstandenen Aufwendungen. Dies geht hervor aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.01.2008, Az.: VIII ZR 222/06.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.01.2008, Az.: VIII ZR 139/07, die Klage eines Mieters abgewiesen, der gegen eine von ihm als unberechtigt angesehene Abmahnung durch den Vermieter geklagt hatte. Der BGH bestätigte damit die Vorinstanzen, die von der Unzulässigkeit der Klage ausgegangen waren.
Zu den Einwänden gegen eine Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten, die der Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monates nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung geltend machen muss, gehört nach einer Entscheidung des BGH vom 10.10.2007, Az.: VIII ZR 279/06, auch der Einwand, dass es für einzelne, nach § 556 Abs. 1 BGB grundsätzlich umlagefähigen Betriebskosten an einer vertraglichen Vereinbarung über deren Umlage fehle.
Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.03.2008, Az.: I ZB 56/07, für die Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel auch gegen diesen erforderlich, wenn er Mitbesitz an der Wohnung begründet hat. Hingegen haben minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam genutzten Wohnung, weshalb für eine Vollstreckung gegen sie ein Titel gegen die Eltern ausreicht.
Der Käufer eines Grundstückes ist bereits vor seiner Eintragung im Grundbuch berechtigt, Mietwohnungen zu modernisieren, sofern der Vermieter ihn hierzu ermächtigt hat und die gesetzlich geregelten Voraussetzungen der Verpflichtung des Mieters gegeben sind, Modernisierungsarbeiten zu dulden (§ 554 Abs. 2 und 3 BGB).
In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 05.03.2008 zum Az.: VIII ZR 37/07 stellt dieser fest, dass rauchen in einer Mietwohnung zwar über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus geht, jedoch nur in extremen Ausnahmefällen eine Schadenersatzpflicht des Mieters begründe.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.06.2008, Az.: VIII ZR 292/07, entschieden, dass ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der wegen Eigenbedarfs gekündigten Wohnung besteht, wenn eine anzubietende Ersatzwohnung erst einen Monat nach Ende des Mietverhältnisses dem Gekündigten zur Verfügung stehen würde.
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 19.07.2007, Az.: 423 C 11099/07, entschieden, dass der Fahrer eines überdurchschnittlich großen Autos sich selbst davon zu überzeugen hat, ob er dieses auf einen gemieteten Stellplatz überhaupt abstellen kann.
Eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Klausel, nach der angelaufene Renovierungsintervalle vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind, ist nach einem neuerlichen Urteil des Bundesgerichteshofes vom 05.03.2008, Az.: VIII ZR 95/07, wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
Unlängst wurde vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.12.2007, Az.: VIII ZR 11/07 entschieden, dass insofern ein Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete stützt, die sich aus einem qualifizierten Mietspiegel ergibt, er dem Mieter nicht die konkrete Spanne nach dem Mietspiegel mitteilen muss.
Der Vermieter darf die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung nach dem Anteil der Wohnfläche auf die Mieter umlegen, wenn nicht alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgestattet sind, BGH-Urteil vom 12.03.2008, Az.: VIII ZR 188/07.
Entsprechend einem Urteil des Bundesgerichteshofs vom 14.11.2007, Az.: VIII ZR 19/07, kann ein Vermieter von einem Mieter, der vor Ablauf der Abrechnungsperiode auszieht, für die Zwischenabrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten keine „Nutzerwechselgebühr“ erstattet verlangen, die ihm von dem Abrechnungsunternehmen in Rechnung gestellt wird.
Vermieter dürfen bei der Nebenkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip verfahren, also auch solche Kosten abrechnen, mit denen sie selbst im Abrechnungszeitraum belastet werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.02.2008, Az.: VIII ZR 49/07, hervor.
Der BGH (Urteil vom 15.10.2008, VIII ZR 321/07) hatte zu prüfen, inwieweit eine Vermieterpflicht besteht, im laufenden Mietverhältnis Überprüfungen der Elektroinstallationen vorzunehmen.
Der BGH hat in seiner für die Praxis sehr bedeutenden Entscheidung vom 08.10.2008 (XII ZR 84/06) festgestellt, dass auch in Mietverträgen über Gewerberäume eine formularmäßig enthaltene Klausel zur Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen nach einem starren Fristenplan unwirksam ist. Eine Abschwächung der Klausel, die den Mieter verpflichtet, erforderliche Schönheitsreparaturen je nach Abnutzungszustand vorzunehmen, scheidet wegen dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion aus. Somit geht das Risiko der Unwirksamkeit der Klausel zu Lasten des Vermieters als Verwender und bedeutet für ihn die volle Belastung mit dem Renovierungsaufwand.
Wie das Landgericht Hamburg in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 05.03.2009 zum Aktenzeichen 307 S 144/08 entschied, ist eine Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorliegend dem Mietvertrag, die lautet wie folgt:
„Vereinbarungsgemäß zahlt der Mieter bei Vertragsabschluss an den Vermieter eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von … zzgl. Mehrwertsteuer …, ins-gesamt … €.“
unwirksam.
Wer in einer Tiefgarage vor einer sich abseilenden Spinne zurückweicht und dabei stürzt und sich verletzt, hat keinen Schadensersatzanspruch gegen den zur Reinigung der Garage verpflichteten Hausmeister. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied in seinem Urteil vom 24.06.2009 zum Aktenzeichen 7 U 58/09, dass der für den Anspruch erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen der behaupteten Pflichtverletzung und dem Sturz fehle. Denn selbst eine ordnungsgemäße Reinigung der Garage hätte nicht unbedingt verhindert, dass sich an einem bestimmten Tag eine Spinne in der Garage abseilt. Dies stelle vielmehr ein allgemeines Lebensrisiko dar.
31.03.2014
Umlagen in der gewerblichen Vermietung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 09.12.2009, Az. XII ZR 109/08, entschieden, dass die Umlage von Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume weder überraschend im Sinne von § 305 c BGB ist, noch dass diese Klausel gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt. Daran ändert sich auch dadurch nichts, so der BGH in der zitierten Entscheidung, dass die Vorauszahlungen im Einzelfall deutlich niedriger festgelegt wurden, als die später abgerechneten Kosten, und die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält.
Eine Klausel, mit welcher dem Mieter in einem Wohnraummietvertrag die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen durch einen Fachhandwerker auferlegt wird, ohne dass ihm die Möglichkeit zur Vornahme der Arbeiten in Eigenleistung offensteht, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Dies stellte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.06.2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 294/09 fest.
Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23.06.2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 256/09 entschied, kann auch eine Mietwohnung, deren Größe im Mietvertrag nicht schriftlich fixiert ist, zu klein sein. Dies insoweit sich aus Absprachen im Vorfeld des Vertragsschlusses eine bestimmte Wohnflächenvereinbarung ergibt.
Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung zum Aktenzeichen VIII ZR 129/09 und VIII ZR 291/09 am 13.07.2010 entschied, zählt bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum 3. Werktag eines Monats der Sonnabend nicht mit.
31.03.2014
Verwendung von Werten eines nicht geeichten Wasserzählers über Betriebskostenabrechnung zulässig
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 17.11.2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 112/10, dass im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden dürfen, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind.
31.03.2014
Aus für "Weiß-Klauseln"
Der Bundesgerichtshof hat mit Hinweisbeschluss vom 14.12.2010, Aktenzeichen: VIII ZR 198/10, entschieden, dass eine Mietvertragsklausel, die dem Mieter auferlegt, zum Mietzeitende die Wohnung weiß zu streichen, unwirksam ist, da sie[nbsp] als Allgemeine Geschäftsbedingung nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
31.03.2014
Schnarchen kein Mietminderungsgrund
Wie das Amtsgericht Bonn mit Urteil vom 25.03.2010 zum Az. 6 C 598/08 entschied, muss ein Vermieter einen Mieter in einem Wohnhaus in ruhiger Lage, in dem die üblichen Schallschutzvorschriften eingehalten werden, nicht darauf hinweisen, dass mitunter Wohngeräusche, insbesondere Schnarchgeräusche aus der Nachbarwohnung, zu vernehmen sein können.
Wirkt sich in einem Gewerberaummietvertrag ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes herabgesetzt, entschied der BGH mit Urteil vom 15.12.2010 zum Az.: XII ZR 132/09.
Der BGH hatte mit[nbsp]Urteil vom 04.05.2011, Az.: VIII ZR 146/10 zu entscheiden, ob eine Zahlungsklage auf zukünftige Leistung für den Fall, dass der Mieter in erheblichem Umfang seiner Zahlungspflicht aus dem Mietverhältnis nicht nachgekommen ist, zulässig ist.
Mit Urteil vom 13.04.2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 295/10 entschied der Bundesgerichtshof, dass Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen gegen eine ein Insolvenzverfahren betreibende Mieterin noch trotz Erklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 S. 2 InsO eine berechtigte Insolvenzforderung darstellt.
BGH, Urt. v. 30.03.2011 - VIII ZR 133/10
Vermieter können ausnahmsweise Betriebskostenabrechnungen auch noch nach Fristablauf zu Lasten des Mieters korrigieren.
Der BGH hat mit Urteil vom 04.05.2011, Az.: VIII ZR 195/10 entschieden, dass der Erstattungsanspruch eines Mieters für die Kosten einer Renovierung, die er infolge einer unerkannt unwirksamen Schönheitsreparaturklausel vorgenommen hat, in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietvertrages verjährt.
In einem gewerblichen Mietverhältnis kann der Vermieter den Mieter auch durch Formularvertrag verpflichten, die Kosten für die Hausverwaltung zu tragen entschied der BGH mit Urteil vom 4.5.2011 Az: XII ZR 112/09.
Der BGH hat am 27.07.2011 (Az.: VIII ZR 316/10) entschieden, dass Vermieter und Mieter vereinbaren können, den Abrechnungszeitraum für die Betriebskostenabrechnung einmalig über zwölf Monate hinaus zu verlängern. Zum Beispiel, wenn dies der Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung dient.
Der BGH hat am 06.07.2011 (BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 317/10) entschieden, dass es für die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ausreicht, wenn der Vermieter die Person bezeichnet, die künftig in der Wohnung wohnen soll sowie deren Interesse am Erlangen der Wohnung darlegt.
Ein Mehrheitsbeschluss, der die Haltung von Hunden- und Katzen innerhalb einer Wohnanlage verbietet und lediglich schon vorhandene Tiere von dieser Regelung ausnimmt, ist nicht unwirksam. So hat das OLG Frankfurt am 17.01.2011 (Aktenzeichen 20 W 500/08) entschieden.
Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.10.2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 251/10 entschied, stellt eine separat angemietete Garage, die sich nicht auf dem selben Grundstück befindet, wie die gemietete Wohnung, kein Bestandteil des Wohnungsmietvertrages dar und kann deshalb unabhängig von der Wohnung gekündigt werden, sofern nicht andere Umstände die Annahme einer rechtlichen Einheit beider Mietverträge rechtfertigen.
Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 07.12.2011 zum Az.: VIII ZR 206/10 entschied, besteht grundsätzlich kein Anspruch des Erwerbers gegen den Mieter auf erneute Leistung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution, wenn der Mieter die Kaution bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter geleistet hat. Eine solche Verpflichtung kann sich aber im Einzelfall aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ergeben. Im vorliegenden Fall mietete der Beklagte von der Rechtsvorgängerin der Klägerin eine Wohnung. Er verpflichtete sich zur Stellung einer Kaution. Später kaufte die Klägerin das Grundstück. Sie forderte den Beklagten auf, der Übertragung der Kaution auf sie zuzustimmen. Daraufhin erhielt der beklagte Mieter die Kaution zurück.
Der BGH entschied in seinem Urteil vom 26.10.2011 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 268/10, dass der Vermieter im Zuge der Betriebskostenabrechnung lediglich dazu verpflichtet ist, die Abrechnung sämtlicher Einzeldaten, die zur korrekten Aufteilung der Wärmekosten in Heiz- und Warmwasserkosten notwendig sind, mitzuteilen.
Der BGH entschied in seinem Urteil vom 29.02.2012 unter dem Aktenzeichen Az.: VIII ZR 155/11, dass ein Mieter für eine Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, vortragen muss. Hierzu gehören nicht die Angaben über das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder ein bestimmter Minderungsbetrag. Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen, wie etwa durch Schmutz oder Lärm, brauche der Mieter kein Protokoll vorlegen.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (Az.: VIII ZR 1/11) festgestellt, dass, so ein Mieter in Zahlungsrückstand gerät, weil er die erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen nicht überweist, der Vermieter ihn fristlos kündigen darf.
Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.05.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 246/11 entschied, reicht die Vorlage einer formell rechtmäßigen Betriebskostenabrechnung, welche jedoch materielle Fehler aufweist, zur wirksamen Erhöhung der Vorauszahlungen auf die künftigen Betriebskosten nicht aus. Im vorliegenden Urteil erstellt der Kläger (Vermieter) eine formell richtige, jedoch materiell unzutreffende
31.03.2014
Rauchmelderpflicht Thüringen
Seit dem 05.01.2008 besteht in Thüringen eine grundsätzliche Rauchmelderpflicht. Diese ist geregelt in § 46 Abs. 4 der Thüringer Bauordnung (ThürBO).
Wie der Bundgerichtshof mit Urteil vom 26.09.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 330/11 entschied, berechtigt auch die Absicht des Vermieters, die Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, diesen zum Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung.
Wie der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 36/12 am 11.07.2012 entschied, ist ohne eine ausdrückliche Vereinbarung der Treuhandcharakter der Mietkaution dahingehend zu interpretieren, dass ihm ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen ist, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen. Mit derartigen mietfremden Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird.
Nach der Entscheidung des Amtsgerichtes München mit Urteil vom 26.10.2011 zum Aktenzeichen 463 C 4744/11 hat ein Vermieter eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung zu stellen, die eine Badewanne in einem zumutbaren Zeitraum mit mindestens 41 °C heißem Wasser zu füllen vermag.
Wie das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 09.09.2013 zum Aktenzeichen: 8 U 254/12 befand, ist die Regelung des § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB, wonach der Vermieter im Falle der Vereinbarung einer Mietsicherheit diese von seinem Vermögen getrennt und insolvenzsicher anzulegen hat, auch auf Gewerberaummietverhältnisse anzuwenden.
[nbsp]
Der BGH hat am 26.02.2011 (LG Berlin: Aktenzeichen 49 S 106/10) entschieden, dass eine Mieterin nicht für Schäden in der Nachbarwohnung haftet, die durch das Aufbrechen der Tür entstanden sind, nachdem sie auf Grund hinreichender Anhaltspunkte für einen Notfall die Feuerwehr verständigt hatte.
12.03.2014
Zu viel Farbe ist zu viel
Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 06.11.2013 zum Az.: VIII ZR 416/12 entschieden, dass der Vermieter nach Rückgabe der Mietsache durch den Mieter gegen diesen einen Schadenersatzanspruch geltend machen kann, wenn der Mieter die Wohnung in neutraler Dekoration übernommen hat und in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.