18.10.2017
Strafbefehl muss übersetzt werden
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27.08.2014, Az.: 4 StR 259/14, festgestellt, dass ein Entfernen vom Unfallort gegebenenfalls dann gerechtfertigt sein kann, wenn dies geschieht, um eigene massive Verletzungen behandeln zu lassen.
In einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm vom 31.01.2008, Az.: 1 VAs 9/99, hat dieses festgestellt, dass eine Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG nicht für Straftaten von Drogenkonsumenten in Betracht kommt, wenn diese Taten nur anlässlich, aber nicht auf Grund der Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurden. Vielmehr ist ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen einer Betäubungsmittelabhängigkeit im Sinne des BtMG und der Straftat erforderlich. Auf die Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten findet § 35 BtMG keine Anwendung.
Wer längere Zeit (mehrere Stunden) rechtswidrig in Polizeigewahrsam festgehalten wird, dem kann grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld zur Seite stehen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 11.11.2009 zum Aktenzeichen 1 BvR 2853/08 anlässlich einer Verfassungsbeschwerde zweier Personen, die im Jahre 2001 aus 3 km Entfernung Proteste gegen einen Castortransport in das Zwischenlager Gorleben beobachten wollten und hierbei von Polizeibeamten aufgegriffen und für mehrere Stunden in Gewahrsam genommen wurden.
Bietet eine Justizvollzugsanstalt bei Drogenverdacht die Möglichkeit einer Zweituntersuchung („B-Probe“) an, für die sie sich durch vorgefertigtes Formular bei negativem Befund zur Kostenübernahme verpflichtet, so können die Kosten hierfür auch bei positivem Befund nicht auf den Strafgefangenen abgewälzt werden. Das entschied das Thüringer Oberlandesgericht mit Beschluss vom 13.11.2009, Az.: 1 Ws 307/09, anlässlich der Rechtsbeschwerde eines Strafgefangenen, der für die Kosten der Durchführung einer positiven B-Probe herangezogen worden war.
In einem Beschluss des Landgerichtes Köln vom 20.10.2009, AZ: 103 Qs 86/09, hat dieses festgestellt, dass der Umstand, dass ein Beschuldigter, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, nachträglich freiwillig die Feststellung zu seiner Unfallbeteiligung ermöglichte, einen schwerwiegenden Verstoß in einem weniger gefährlichen Licht erscheinen lassen kann. Dies habe zur Folge, dass die gesetzliche Vermutung des § 69 II Nr. 3 StGB, nach der ein Täter nach einem solchen Vergehen in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist, widerlegt ist.
In einem Beschluss des Landgerichtes Berlin vom 18.12.2009, AZ: 518 Qs 60/09, hat dieses festgestellt, dass ein Lehrer, der einen Schüler ohne Züchtigungsabsicht zur Durchsetzung einer von diesem nicht befolgten Anweisung den Raum zu verlassen, am Arm greift, keine vorsätzliche Körperverletzung begeht.
Mit Beschluss vom 12.03.2009, AZ: 3 Ss 31/09, hat das Oberlandesgericht Hamm festgestellt, dass eine grobe Verkennung der Eilzuständigkeit gegeben ist, wenn ein Polizeibeamter auch heute noch, ohne das „Gefahr in Verzug“ vorliegt, die Entnahme einer Blutprobe „entsprechend der langjährigen Praxis“ anordnet, ohne einen Richter kontaktiert zu haben.
31.03.2014
Abbruch der Maßregel vor Antritt
ThürOLG, Beschluss vom 05.03.2007 – 1 Ws 75/07
§§ 64, 67 d Abs. 5 StGB.
Zu den Voraussetzungen des »Abbruchs« der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vor dem Beginn des Vollzugs der Maßregel wegen Therapieunwilligkeit.
Eine Erledigung der (rechtskräftig angeordneten) Unterbringung in der Entziehungsanstalt mangels hinreichender Therapieerfolgsaussichten kommt auch vor Beginn des Vollzuges in Betracht; an die Entscheidung sind aber dieselben Anforderungen zu stellen, wie an die Unterbringungsentscheidung gemäß § 64 StGB.
31.03.2014
Youtube-Video mildert Strafe
In einer Entscheidung des Amtsgerichtes Erfurt vom 30.11.2010 wurde ein 49-jähriger wegen Fahrraddiebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Erfurt berücksichtigte bei der Bemessung der Strafe es als mildernd, dass die Tat gefilmt und das Video auf Youtube veröffentlicht wurde.
Wie das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 23.11.2010 zum Aktenzeichen 5 A 2288/09 entschied, ist im Falle einer friedlichen Versammlung von etwa 40 bis 70 Teilnehmern die Durchführung einer polizeilichen Videobeobachtung unzulässig und verletzt die Versammlungsfreiheit der Teilnehmer. Dies gilt nach dem OVG auch bei einer bloßen Beobachtung der Versammlungsteilnehmer, ohne dass die Bilder gespeichert werden.
Mit Beschluss vom 04.11.2010 zum Az.: 2 BVR 2101/09 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Daten einer „Steuer-CD“, die ein Informant an die Bundesrepublik Deutschland verkauf hat, verwendet werden dürfen, um den für eine Wohnungsdurchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht zu begründen.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat durch Beschluss vom 03.11.2010 festgestellt, dass das heimliche Beobachten auch mit sexuellem Bezug den Straftatbestand der Beleidigung nach § 985 StGB nicht erfüllt.
Das Amtsgericht Nürtingen hat in einem Urteil vom 20.09.2010 festgestellt, dass das unbefugte Entsperren der SIM-Karte mittels eines so genannten „Flashers“ strafbar als Datenveränderung nach § 303 a StGB und als Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß §§ 269, 267 StGB.
Das Landgericht Wuppertag hat durch Beschluss vom 19.10.2010 bestätigt, dass bei der Einwahl in ein unverschlüsseltes Funknetzwerk ein strafbares Verhalten nicht vorliege.
Wie das OLG Oldenburg mit Beschluss vom 06.01.2011 zum Az.: 1 Ss 204/10 entschied, macht sich, wer anderen für die Vornahme sexueller Dienste Geld anbietet, wegen Beleidigung strafbar.
BGH, Beschluss vom 22. November 2010 – 5 StR 370/10
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten - einem ehemaligen Chefarzt einer Wegberger Klinik - das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 15. Januar 2010 - 27 Ks 2/10, durch das er wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung verurteilt worden war, aufgehoben.
31.03.2014
Mord an einer Lehrerin - Urteil des Landgerichts Bremen gegen ehemaligen Schüler rechtskräftig
Mit Beschluss vom 12.01.2011 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet.
Der vom Landgericht Landshut (Urteil vom 22. Juni 2010 – J KLs 20 Js 3838/09) wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilte Angeklagte, der darüber hinaus dazu verurteilt wurde, dem Tatopfer Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen, legte Revision zum Bundesgerichtshof ein.
Mit Beschluss vom 18.08.2010 verwarf der BGH die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten gegen das Urteil des LG Kassel als unbegründet.
BGH, Beschluss des 1. Strafsenats vom 20.05.2010 - 1 StR 577/09
31.03.2014
Unvorsätzliches Entfernen vom Unfallort
Auf die mit der Sachrüge eingelegte Revision des Angeklagten hin stellte der 4. Strafsenat des BGH das Verfahren hinsichtlich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 154 II StPO ein, da die Urteilsgründe des LG Itzehoe das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 142 I Nr. 1 StGB nicht belegen.
Das OLG Jena hat das Urteil des Amtsgerichts Jena vom 06.05.2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Amtsgericht Jena zurückverwiesen.
Der BGH hat auf die Revision des Angeklagten hin das Urteil des Landgerichts München II vom 12. Mai 2010, durch das er wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war, aufgehoben, BGH Beschluss des 1. Strafsenats vom 12.1.2011 - 1 StR 582/10 (NStZ 5/2011, S. 304).
Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wurde der Beschluss des Landgerichts Osnabrück vom 20. Dezember 2010, durch den angeordnet worden ist, dass mit der Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug die gesetzliche Führungsaufsicht gemäß § 68 f Abs. 1 StGB eintritt, aufgehoben. Das OLG Oldenburg entschied, dass die Maßregel der Führungsaufsicht entfällt.
Der 3. Strafsenat des BGH kommt in seiner Entscheidung vom 30.09.2010 zu Recht zu dem Ergebnis, dass eine Verurteilung wegen vollendeter schwerer räuberischer Erpressung, wie durch Urteil des Landgerichts Aurich vom 22.03.2010 geschehen, keinen Bestand hat, BGH, Urteil des 3. Strafsenats vom 30.09.2010 - 3 StR 294/10 (NStZ 2011, Heft 4, S. 212).
Auf die Revision der Angeklagten hin hat das OLG Karlsruhe das Urteil des Landgerichts C. vom 03. Dezember 2008 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts C. zurückverwiesen, Beschluss des OLG Karlsruhe vom 27.04.2010 - 2 (7) Ss 173/09-AK (NStZ 3/2011, S. 164 f.)
Das Landgericht hatte den Angeklagten in zahlreichen Fällen wegen Ausfuhr von Betäubungsmitteln und - soweit es jeweils eine nicht geringe Menge angenommen hatte - wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Die Revision des Angeklagten hatte nur teilweise Erfolg.
Auf Antrag der Antragstellerin hob der Senat die Bescheide der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft (Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung) auf und wies die Staatsanwaltschaft zur Neubescheidung an, Beschluss des OLG Karlsruhe vom 21.03.2011 - 2 Vas 3/11 (StraFo 5/2011, S. 196 f. ).
Auf die Erinnerung der Verteidigerin wurde die Kostenfestsetzung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Bremen, die eine Beschränkung der Dokumentenpauschale vorgenommen hatte, auf die Zahlung eines höheren Betrages erweitert, Beschluss des AG Bremen vom 06.01.2011 - 82 Ls 230 Js 8347/10 (StRR 4/2011, S. 163 f.).
Der BGH hat ein Urteil des LG Verden aufgehoben, durch das ein Angeklagter, der seine Ehefrau erschossen hatte, wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Dies beruhte auf der Revisionseinlegung durch die Tochter des Tatopfers als Nebenklägerin, die einen Schuldspruch wegen Mordes erstrebte (BGH, Urteil des 3 Strafsenats vom 07.10.2010 - 3 StR 168/10 (NStZ 6/2011, S. 340 f.)).
Strafbarkeit der Teilnahme eines Arztes an selbstgefährdendem Handeln im Falle der Überlassung von Betäubungsmitteln an Patienten im Rahmen einer therapeutischen Sitzung (BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 11.01.2011 - 5 StR 491/10 (NStZ 6/2011, S. 341 ff.)).
Auf die Rechtsbeschwerde eines Strafgefangenen hin hatte das OLG Koblenz die Versagung von Medien mit der Kennzeichnung „FSK 18" im Strafvollzug zu beurteilen.
BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 26.1.2011 - 5 StR 569/10 (LG Neuruppin)
Beschluss des 2. Strafsenats des OLG Celle vom 09.11.2010 - 32 Ss 152/10 (StraFo 5/2011, S. 185 f.)
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zur Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Mit seiner auf die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision beanstandete der Nebenkläger, dass das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz verneinte und den Angeklagten deshalb nicht auch wegen tateinheitlichen versuchten Totschlags verurteilt hat. Das zulässige Rechtsmittel blieb ohne Erfolg.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 07.07.2011 (EGMR, Aktenzeichen: 20999/05) entschieden, die Unterbringung eines Häftlings in einer Sicherheitszelle ohne Bekleidung für die Dauer von 7 Tagen sei konventionswidrig.
Das OLG Naumburg hat am 28.06.2011 (OLG Naumburg, Aktenzeichen: 2 Ss 82/11) entschieden, dass die Tötung von neugeborenen Tigerbabys eine Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund im Sinne des § 17 Tierschutzgesetz darstellt.
Begehen Beamte während der Zeit des Bestehens ihres Beamtenverhältnisses vorsätzlich Straftaten und werden deshalb rechtskräftig zu Freiheitsstrafen von wenigstens einem Jahr Dauer verurteilt, hat das erhebliche Auswirkungen auf den Status des Beamten.
Beschädigt ein wegrollender Einkaufswagen ein parkendes Auto, so begründet dies keine strafbewehrte Wartepflicht im Sinne des § 142 StGB, entschied das[nbsp]LG Düsseldorf mit Urteil vom 06.05.2011 – 29 Ns 3/11.
BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10
BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 692/10
BGH, Urteil vom 24. Mai 2011 - 5 StR 565/10
BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11
Auf dem Hamburger S-Bahnhof "Jungfernstieg" griffen drei Jugendliche am 14. Mai 2010[nbsp] grundlos zwei dort wartende junge Männer körperlich an. Während einer der beiden Angegriffenen flüchtete, stach der 16jährige Haupttäter mit dem Messer in Richtung Oberkörper des anderen Mannes. Der Stich traf diesen in die Brust, sodass er binnen kurzer Zeit verstarb.
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO ist unverhältnismäßig, wenn die dem Angeklagten angelasteten Taten schon über 2 Jahre zurückliegen und der Antrag von der Staatsanwaltschaft erst mit Klageerhebung gestellt wird. So hat das Kammergericht am 01.04.2011 (Az. 3 Ws 153 /11) entschieden.
Wie das OLG München mit Beschluss vom 14.07.2006 entschied, ist das Tragen eines weißen T-Shirts nicht vereinbar mit der Stellung eines Verteidigers vor einem bayerischen Strafgericht (NJW 2006, 3079).
Wie das Amtsgericht Göttingen im Urteil vom 04.05.2011 zum
Aktenzeichen 62 Ds 51 Js 9946/10 entschied, stellt die unbefugte Aufhebung eines sogenannten Sim-Lock zur Begrenzung der Nutzungsmöglichkeiten eines Handys durch Mobilfunkprovider eine strafbare Handlung dar.
31.03.2014
abgehörte Selbstgespräche unverwertbar
Der Bundesgerichtshof hat am 22.12.2012, Az. 2 StR 509/10, entschieden, dass die im Rahmen einer durch den Ermittlungsrichter angeordneten akustischen Überwachung eines PKW aufgenommenen Selbstgespräche des Angeklagten nicht verwertet werden dürfen. Dem Angeklagten ist im Ursprungsverfahren vor dem Landgericht Köln ein gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen worden.
Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 11.07.2012 (Az.: 512 Qs 74/11) entschieden, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO vorliege, wenn einem Mitangeklagten ein Verteidiger beigeordnet worden ist und völlig offen ist, ob und wie sich der Mitangeklagte zum Anklagevorwurf einlassen wird, wenn Gegenstand der Anklage ein gemeinschaftlich begangener Einbruchdiebstahl ist.
Das Oberlandesgericht Celle hat zu entscheiden, ob die Benutzung eines Blaulichtes auf einem Privatfahrzeug strafbar ist.
Das hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hatte über folgenden Fall zu entscheiden:
Ein nigerianischer Staatsangehöriger sollte zur Sicherung seiner Abschiebung in Haft genommen werden.